Seit vergangenem Mittwoch gelten im bayerischen Einzelhandel 2G-Zugangsbeschränkungen.
Viele Händler hatten sich durch eine Bändchenregelung Erleichterung erhofft, wonach bei jedem Kunden nur einmal der 2G-Nachweis kontrolliert wird und er anschließend mit einem Bändchen am Handgelenk ohne weitere Checks Zutritt zu allen Geschäften erhält. Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums ist die Bändchenregelung aber rechtswidrig, da sie nicht der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entspricht. Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Albert Duin:
„Das bayerische Verbot der 2G-Bändchen ist unsinnig, bürokratisch und vor allem wirtschaftsfeindlich. Es verdirbt dem bayerischen Einzelhandel das so wichtige Weihnachtsgeschäft. Die Kontrolle jedes Kunden in jedem Geschäft führt zu einem erheblichen Mehraufwand und zu langen abschreckenden Schlangen vor den Ladentüren. Die Folgen sind dramatisch: Viele Händler mit 2G-Zugangsbeschränkungen zählen bis zu 60 Prozent weniger Kunden – und damit auch entsprechend weniger Umsatz.
© FDP-FRAKTION IM BAYERISCHEN LANDTAG